Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
Die Frist zur Kündigung bei Fahrzeugversicherungen muss z. B. keinesfalls eingehalten werden, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht
Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung
Hat man als Versicherter kein Kündigungsrecht, so kann man seine Kfz Versicherung, Lkw-Versicherung, Wohnmobilversicherung und auch Motorradversicherung im Grunde immer zum 31.12. kündigen. Die Kündigung muss hierbei jedoch spätestens am 30. November eingereicht werden.
Abgesehen von der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Frist zur Kündigung, haben Sie als Versicherungsnehmer hingegen unter bestimmten Voraussetzungen gemeinhin genannt ein Sonderkündigungsrecht. So kann man seinen Versicherungsvertrag etwa vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Versicherungsprämien erhöht. Ab der Publikation der Prämienerhöhung hat man einen Monat lang die Möglichkeit, seinen Vertrag zu kündigen. Dabei ist man an keinerlei ordentliche Fristen, wie etwa die einmonatige Kündigungsfrist, gebunden.
Ein Sonderkündigungsrecht kann auch dann entstehen, sobald die Einstufung in der Regionalklasse angehoben wird. In diesem Zusammenhang kommt es jedoch darauf an, wer für die Abänderung der Einstufung verantwortung trägt. Wenn Sie etwa umziehen, ändert sich die Regionalklasse automatisch - in diesem Falle haben Sie jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Versicherer Ihr Fahrzeug jedoch im Zuge von vermehrten Schadensmeldungen in eine andere Regionalklasse einstuft, können Sie Ihr Recht zur Sonderkündigung einsetzen und den Versicherungsvertrag verfrüht freistellen.
Weitere Anlässe für ein außerordentliches Recht zur Kündigung bei Kraftfahrzeugversicherungen
Abgesehen von der außerordentlichen Kündigung im Falle einer Gebührenerhöhung und im Falle einer Einstufung in eine andere Regionalklasse, gibt es auch noch verschiedene weitere Gründe für die Entstehung eines Sonderkündigungsrechts.
So kann man als Verbraucher zum Beispiel nach der Abwicklung eines Schadenvorfalls seinen Vertrag vorzeitig kündigen. Hierbei gilt eine Dauer von einem Monat, ab der abgeschlossenen Schadensregulierung. Für die Indienstnahme des Sonderkündigungsrechts müssen nicht einmal Gründe vorliegen, denn auch wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wurde, können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig stornieren. Der Hauptgrund für eine Kündigung ist in diesem Tatbestand daher nicht Unzufriedenheit, stattdessen die in der Regel schlechtere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Auch im Falle eines Fahrzeugwechsels entsteht für Sie als Policeninhaber ein Recht zur Sonderkündigung. Hierbei gibt es in der Regel kaum Probleme, weil man mit einem neuen Vehikel nicht an den bisherigen Versicherer gebunden ist.
Auch wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug stilllegen und damit nicht mehr nutzen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag vorzeitig und ohne Befolgung einer Frist kündigen.
Wenn Ihr Beitrag aufgrund der neuen Einstufung in die Typ- oder Regionalklasse erhöht wurde (verdeckte Beitragserhöhung) besteht für Sie gleichwohl ein Sonderkündigungsrecht.
Achten Sie ungeachtet darauf, dass Sie Ihre Kündigung auch oder gerade bei einem Recht zur Sonderkündigung schriftlich und per Einschreiben einreichen.