Kraftfahrzeugversicherung Leistungen

Kraftfahrzeugversicherung Leistungen

Kfz-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verursacht.

Leistungen der Kfz-Versicherung

Bei der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge handelt es sich in der BRD und vielen anderen Staaten der Erde um eine staatlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.

Im Bereich einer Kraftfahrzeugversicherung gibt es nicht nur die gesetzliche Kfz Haftpflicht, sondern eine ganze Summe an Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche dagegen müssen von einer Kfz Versicherung oder Lkw-Versicherung abgewehrt werden - was eine weitere wichtige Verpflichtung dieser Versicherungsart dastellt.

Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Kfz Versicherungen und wird in zwei Fragmente unterteilt. Bei der Kfz-Teilkasko-Versicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Umsetzung von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernimmt. Allerdings betrifft dieses nur bestimmte Schadensfälle, die zuvor vereinbart werden. Dazu können etwa Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Ebenfalls Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.
Bei einer Vollkasko-Versicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkaskoversicherung auch noch weitere Schäden ab. In diesem Zusammenhang geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich der Kfz-Vollkaskoversicherung fallen.

Eine gesetzliche Haftpflicht für Kraftfahrzeuge - ein Muss, um ein Vehikel im öffentlichen Straßenverkehr steuern zu dürfen

Wer sein Kraftfahrzeug trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge fährt und einen Schaden verschuldet, haftet mit seinem gesamten Kapital. Dies gilt für sämtliche verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Darüber hinaus muss man natürlich auch mit einer Sanktionierung für die nicht vorhandene Haftpflicht für Kfz rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Geldstrafe führen und die eigene finanzielle Existenz zerstören. Eine Haftpflicht für Fahrzeuge abzuschließen ist also in keinster Weise zu versäumen.

Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann darüber hinaus zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- und Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und Kfz-Vollkasko für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht hängt von vielen Faktoren ab. Gewöhnlich sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkaso bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich beispielsweise zu einem selbstverursachten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Gefährt (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Eine Fahrzeugversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Hier kann es sich nur um Blechschäden, allerdings auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kosten für eine Krankenhausbehandlung. Eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird dagegen bspw. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Bestandteil der Kosten selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kaskoversicherung, kann ein Teil der Kosten von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kfz Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckungssumme von max. 50 Mio. Euro bei Vermögensschäden und eine Höchstgrenze von 7,5 Mio. EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft betraut. Bei einem verursachten Schaden hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei unzähligen Kraftfahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Zahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Eigenschaften. Gerade bei einer Haftpflicht, aber auch bei der Vollkaso bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss Versichererter im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.